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Archive for November, 2007

Der Schutzbedarf von transgenen Cerealien

Äh… Bitte was? Zu dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren beim G8-Gipfel findet sich beim Spiegel:

Die Panzer, die vor dem Einsatz die Bordkanonen abgeschraubt bekommen hätten, werfen nun neue Fragen über den Armee-Einsatz im Inland auf. So wurden zwei der Fahrzeuge zum Schutz einer Genmais-Anlage nahe Heiligendamm eingesetzt. Die anderen beobachteten von Autobahnbrücken Autos mit anreisenden Demonstranten.

Was mit den möglichen Erkenntnissen von den Autobahnbrücken passierte, konnte im Innenausschuss nicht abschließend geklärt werden. Der Schutz des Genmaises sorgte im Ausschuss zunächst für Heiterkeit. Silke Stokar fand später deutliche Worte. “Der Einsatz war keine Amtshilfe”, sagte sie. “So etwas kann doch wohl auch ein Streifenwagen.”

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Tristesse in Pforzheim

Tristesse in Pforzheim

Männchen machen verboten!

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Bald wieder jede Menge Flüssigsprengstoff!!1!11

Tagesschau: Flughäfen wollen Sicherheitsmaßnahmen lockern. Konkret geht es um das Verbot von Flüssigkeiten ab einer gewissen Menge…

Da bin ich ja mal gespannt, ob jemand den Mut hat, diesen irrwitzigen, unnötigen und offensichtlich schwachsinnigen Mist wieder abzuschaffen.

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Bundeswehr in Heiligendamm?

Offenbar ist die Bundeswehr in Heiligendamm nicht nur mit Schiffen präsent, sondern auch zu Lande. Eine abgeschriebene Agenturmeldung gibt’s hier, ein Video von einem versuchten Interview mit einigen der Soldaten hier.

Wie kommen diese Soldaten da eigentlich hin? Zunächst mal sagt das Grundgesetz in Art. 87a Abs. 2:

Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

Wir sind also auf der Suche danach, wo dieser Einsatz im Inneren zugelassen wird. Die Agenturmeldung sagt:

Angefordert wurde die Bundeswehr vom Land Mecklenburg Vorpommern und vom Bundespresseamt. Artikel 35 des Grundgesetzes erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren auf dem Wege der Amtshilfe, wie der Sprecher sagte. Laut Grundgesetz kann die Bundeswehr «zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung» in Fällen von besonderer Bedeutung angefordert werden, «wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte».

Wir schauen also nochmal ins GG, Art. 35 Abs. 2:

Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte.

Ja, darauf bezieht sich die Meldung offenbar. Das Grundgesetz spricht hier aber vom BGS, nicht von der Bundeswehr! Ein Einsatz der Streitkräfte ist an derselben Stelle wie folgt geregelt:

Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

Solange man also den G8-Gipfel nicht als Naturkatastrophe oder besonders schweren Unglücksfall einstuft, sehe ich keine Berechtigung für diesen Einsatz. Übersehe ich da was?

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